LRQA Deutschland - Improving performance, reducing riskLRQA Deutschland - Improving performance, reducing risk


Training

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldungen
Anmeldungen schicken Sie uns bitte schriftlich mit dem vorbereiteten Anmeldeformular.
Ihre Anmeldung ist verbindlich, sobald Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns erhalten haben. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen sowie die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Bedingungen an. Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die LRQA den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Veranstaltungszeiten
Alle Trainings beginnen um 9.00 Uhr am 1. Tag und enden zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr am letzten Tag. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Agenda, die Sie mit Ihrer Auftragsbestätigung erhalten.

3. Organisation des Trainings
Die Organisation des Trainings erfolgt durch LRQA. Hiervon ausgenommen ist die Buchung evtl. Übernachtungen der Teilnehmer im Veranstaltungshotel.

4. Übernachtungen
Bitte buchen Sie Ihr Hotelzimmer selbst. Wir haben in den Veranstaltungshotels entsprechende Zimmerkontingente unter dem Stichwort „LRQA Training“ bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für Sie reserviert.

5. Preise
Es gelten die Preise, die sich aus der Beschreibung des jeweiligen Trainings ergeben. Unsere Preise verstehen sich pro Teilnehmer zzgl. MwSt. Im Preis enthalten sind die Trainingsunterlagen und Zertifikate sowie das Mittagessen und die Pausengetränke an den Veranstaltungstagen. Eine etwaige Übernachtung sowie Frühstück und Abendessen sind nicht im Preis enthalten.

6. Stornierungen
Wenn Sie Ihr Training stornieren müssen, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Mitteilung. Es gelten folgende Bedingungen:
- Eine Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Trainingsbeginn ist ohne Angabe von Gründen kostenfrei.
- Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem Trainingsbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer.
- Bei einer Stornierung später als 2 Wochen vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Maßgeblich für den Stornierungszeitpunkt ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der LRQA.
Eine Umbuchung der Veranstaltung oder des Termins wird wie eine Stornierung behandelt.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen eines von der LRQA nicht zu vertretenden Umstandes nicht eingehalten werden, wird das Training abgesagt und die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelungen ausgeschlossen. Die LRQA behält sich vor, den für das jeweilige Training vorgesehenen Trainer im Bedarfsfall (Krankheit, Unfall oder vergleichbare Gründe) durch eine andere, hinsichtlich des gebuchten Trainings gleich qualifizierte Person zu ersetzen. Die Teilnehmer erklären sich diesbezüglich ausdrücklich einverstanden.

LRQA behält sich das Recht vor, das Seminar in einem anderen Hotel oder in ihren eigenen Geschäftsräumen in Köln durchzuführen, wenn nicht bis 14 Tage vor dem ersten Trainingstag zumindest 4 Anmeldungen für den Termin erfolgten oder, wenn das Hotel den Seminarraum gegenüber LRQA storniert. In diesem Fall wird LRQA Sie umgehend von der Verlegung des Seminarraumes informieren und Sie haben dann das Recht, Ihre Anmeldung innerhalb von einer Woche kostenfrei zu stornieren.

LRQA ist berechtigt, das Training zu stornieren, sofern sich bis 14 Tage vor dem ersten Trainingstag weniger als 4 Teilnehmer angemeldet haben. Hat der Teilnehmer bereits Seminargebühren an LRQA gezahlt, werden ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelungen ausgeschlossen, es sei denn er weist nach, dass LRQA wesentliche Aufwendungen erspart geblieben sind. LRQA steht es jedoch im Einzelfall frei, das Seminar auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzuführen.

7. Stellvertretung und Umbuchung
Bis 1 Woche vor Trainingsbeginn können Sie kostenlos einen Stellvertreter für die ursprünglich angemeldete Person benennen.
Wenn Sie Ihr Training auf einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung umbuchen müssen, wird dies als Stornierung behandelt.

8. Teilnahmegebühr und Rechnung
Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge vor dem Training fällig.

9. Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bestehen nur, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf Arglist der LRQA oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit die Haftung der LRQA begrenzt oder ausgeschlossen ist, ist die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der LRQA ebenso begrenzt bzw. ausgeschlossen.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht im Falle einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ist die Haftung auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Garantien werden nur abgegeben, soweit sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

10. Schadenersatz
Der Kunde ist zum Schadenersatz gegenüber der LRQA verpflichtet, sofern diese Verluste erleidet oder Rechtsansprüche zu befriedigen hat, deren Ursache im Missbrauch irgendeiner von der LRQA im Rahmen dieses Vertrags erteilten Genehmigung liegt. Diese Bestimmung lässt andere Ansprüche der LRQA unberührt.

11. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, die die Parteien ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung dieses Vertrags. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ob nach Beendigung der höheren Gewalt eine Nachholung für das Training erfolgen soll, werden beide Parteien im gegenseitigen Einvernehmen festlegen.

12. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Urheberrechtsschutz und Copyright
Die bei oder im Zusammenhang mit der Schulung ausgehändigten oder sonst bereitgestellten Schulungsunterlagen sind rechtlich geschützt. Jede Form der Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung der Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LRQA.

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