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Richtlinien

94/9/EG (ATEX 95)

Für Hersteller von Geräten und Schutzsystemen

Die Produktrichtlinie 94/9/EG (ATEX 95) regelt die Konstruktion oder Herstellung bestimmter Arten von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt und innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden.

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Die Produktrichtlinie 94/9/EG (ATEX 95) regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen (Gas oder Staub) eingesetzt werden. Sie berührt auch nicht-elektrische Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden.

Konformität

In Deutschland wird die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) über die Explosionsschutzverordnung, ergänzt durch die 11. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV), umgesetzt. Hersteller von elektrischen und nicht elektrischen Geräten in einer explosionsfähigen Atmosphäre sind für die Konformität dieser Produkte mit der Richtlinie selbst verantwortlich.

Die Konformität der Geräte und Schutzsysteme mit der Richtlinie 94/9/EG wird europaweit von der Lloyd`s Register Verification Limited, unserer akkreditierten Benannten Stelle für die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95), bescheinigt.

Vorteile durch LRQA Betreuung

  • eine umfassende Beratung über die Prozeduren bis zur Bescheinigung Ihres Produkts

  • spezifische Definition der von Ihrem Produkt zu erfüllenden Anforderungen

  • eine umfassende Kosten-Analyse

  • Beratung und Aufklärung über notwendige Zulassungen

LRQA Services

Lloyd’s Register Gruppe besitzt eine Zulassung als „Benannte Stelle“ für die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) in Großbritannien. In Deutschland beraten wir Sie gerne zu allen Fragen zum Thema Explosionsschutz.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Reza S. Amirkhizi, Lloyd's Register EMEA, Tel: +49 (0)381 86511 127, Email: Reza.Amirkhizi@LR.org.

Oder fordern Sie hier Informationen an:

Explosion Protection Germany
Lloyd's Register EMEA
Dr. Reza S. Amirkhizi
Carl-Hopp-Strasse 17
18069 Rostock

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