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Richtlinien

EEG 2009

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mit dem EEG 2009 hat sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erhöht. Dieser Strom ist teuerer als Normalstrom; für bestimmte Unternehmen gelten Ausnahmeregelungen.

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Mit der Novellierung des EEG vom 1. Januar 2009 steigt der Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 30 %. Dafür wird Strom aus erneuerbaren Energiequellen subventioniert.
Stromverbraucher sind verpflichtet, zu einem bestimmten Teil den vergleichsweise teuren Ökostrom zu beziehen.

Ausnahmen für Unternehmen

Einige Firmen, die besonders viel Strom verbrauchen, können sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen. Voraussetzungen dafür sind ein Jahresstromverbrauch von mindestens 10 GWh und ein Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von 15 %.

Zudem erfordert der Antrag den Nachweis, dass „eine Zertifizierung erfolgt ist, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind“. Dieser Antrag muss jährlich bis spätestens 30. Juni neu gestellt werden.

Viele Firmen betroffen

Die so genannte „Härtefallregelung EEG 2009“ betrifft in Deutschland ca. 460 Firmen des produzierenden Gewerbes. Dabei handelt es sich um Unternehmen der Eisen- und Stahlerzeugung, der Aluminiumgewinnung und der Zementherstellung; weiterhin z. T. aus der Papierherstellung und der Chemischen Industrie sowie etwa 50 Bahnunternehmen.

Anforderungen und Nachweise

Der Antrag muß beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für das Antragsjahr 2012 erkennt die BAFA folgende Nachweise an:

Daneben besteht einmalig für die Antragstellung 2012 die Möglichkeit, im Rahmen einer Übergangsregelung ein Zertifikat zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen gemäß 'BAFA-Merkblatt' zu verwenden, wenn dieses bis zum 31. Dezember 2011 ausgestellt wurde.

LRQA Service

Welche der Möglichkeiten Sie auch wählen, LRQA ist Ihr Partner.

LRQA ist zugelassen, Ihr Energiemanagement auf EEG gemäß DIN EN ISO 50001 zu zertifizieren. Daneben ist LRQA eine zugelassene Umweltgutachterorganisation zur Überprüfung Ihres Umweltmanagementsystems gemäß EMAS.

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